Der Nabu Berlin hat eine Klage gegen die Allgemeinverfügung des Berliner Senats zum Einsatz von Streusalz gewonnen. Der Einsatz von Streusalz für Privatpersonen ist demnach ab sofort wieder untersagt, wie es in der Pressemitteilung des Nabu Berlin heißt (verlinkt auf https://berlin.nabu.de/modules/presseservice/index.php?popup=true&db=presseservice_berlin&show=10542) . Die BSR darf es unverändert gemäß Straßenreinigungsgesetz einsetzen. Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatte angesichts der anhaltenden Glätte auf Berliner Gehwegen am 30. Januar eine Allgemeinverfügung (verlinkt auf https://www.welt.de/politik/deutschland/article697bbcacfa531953d521547f/berlin-verkehrssenatorin-kuendigt-nun-doch-einsatz-von-streusalz-gegen-glaette-an.html) erlassen und Privatpersonen den Einsatz von Tausalz auf Gehwegen erlaubt. Denkbar sei dabei der Einsatz von Speisesalz oder von Salz für Geschirrspüler, hieß es. Dazu der neueste Text unseres Kolumnisten Don Alphonso: Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) habe „versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen“, so die Begründung des Nabu. Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage sei inakzeptabel, erklärte die Geschäftsführin des Nabu Berlin, Melanie von Orlow, in einer Mitteilung. „Umwelt- und Naturschutz dürfen auch in Ausnahmesituationen nicht einfach per Allgemeinverfügung ausgehebelt werden.“ Der Nabu kritisierte, dass eine Sprecherin der Senatsumweltverwaltung außerdem „sogar gänzlich andere Produkte wie Geschirrspülersalz als Alternative vorgeschlagen hat“. Verkehrssenatorin erinnert Privatpersonen an Räumpflicht Unterdessen erinnert Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) angesichts des für Donnerstag erwarteten neuen Eisregens in Berlin Grundstückseigentümer an ihre Räumpflicht. Der koordinierte Kampf der Bezirke, des Senats und der Berliner Stadtreinigung (BSR) gegen vereiste Wege und Plätze habe in den vergangenen Tagen zwar sichtbare Erfolge verzeichnet, teilte sie mit. „Das kann aber nicht die Räumpflicht der verantwortlichen Grundstückseigentümer ersetzen, an die ich an dieser Stelle noch einmal eindringlich erinnere.“ Zudem befänden sich derzeit alle Kräfte der BSR wieder im Winterdienst für die in ihrer Verantwortung liegenden Fahrbahnen, Rad- und Gehwege. „Dies bedeutet, dass die in den letzten Tagen erfolgreich durchgeführten Einsätze gegen die entstandenen Eisflächen unterbrochen werden müssen.“ Die BSR hatte die Bezirke zuletzt bei der Sicherung von vereisten Flächen mit hoher Priorität mit Fahrzeugen und Streugut unterstützt. Nun sind die Bezirke vorerst wieder alleine verantwortlich. Der Deutsche Wetterdienst rechnet für Donnerstag in Berlin erneut mit Eisregen und Schnee. Es wird milder, mit Höchsttemperaturen von über null Grad. Wegner: Gesetzesänderung dringend nötig Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner drängt nach der Gerichtsentscheidung auf eine schnelle Gesetzesänderung. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass wir dringend eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes brauchen, um bei extremen Wetterbedingungen in Berlin wirksam und schnell gegen Eisglätte vorgehen zu können“, teilte der CDU-Politiker mit. „Es geht um die Sicherheit und die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner.“ Wegner betonte, er habe von Anfang an auf die rechtliche Unsicherheit der Allgemeinverfügung hingewiesen und auf eine Änderung des Straßenreinigungsgesetzes gedrängt. In den sozialen Medien sorgt das Urteil unterdessen für Empörung. Die Grünen-Politikerin Ricarda Lang spricht von „Wahnsinn“ (verlinkt auf https://x.com/Ricarda_Lang/status/2019009220306485706) und einem „Bärendienst für gesellschaftliche Mehrheiten für Naturschutz“. „Ältere Menschen verlassen teilweise ihre Wohnung nicht mehr, weil sie Angst haben, sich zu verletzen und dann geht man gerichtlich gegen eine pragmatische Lösung vor.“ Der Landesvorsitzende der FDP Berlin Christian Meyer schreibt, dass der Nabu zeige, „ wie egal ihm Menschen sind (verlinkt auf https://x.com/Meyer_FDP/status/2019002054073594167) “. „Wer bei Glatteis gegen Tausalz klagt, hat den Kontakt zur Realität verloren“, schreibt Meyer weiter. Dem Nabu sollten seiner Meinung nach die Fördermittel entzogen werden.